Wenn es diagnostisch oder therapeutisch erforderlich ist, können Ferritin, Kupfer, Magnesium, Selen und Zink sowie die Vitamine B5, B6, B12, D3 und Folsäure gegebenenfalls auch über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Diesbezüglich heißt es beispielsweise auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Labordiagnostik von Vitamin D31:
Diese Angaben gelten in der Regel auch für andere Biofaktoren.
Weitere Informationen geben die Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer.
Für den Wirtschaftlichkeitsbonus sind die entsprechenden Kennziffern und ICD-10-Codes für die Anforderungen zu beachten.
Hier gilt es zunächst zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Biofaktoren-Präparaten, die als Arzneimittel zugelassen sind, zu unterscheiden:
1. Nahrungsergänzungsmittel gelten als Lebensmittel, deren Erstattung nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gehört, da die Erstattung von Lebensmitteln durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V nicht vorgesehen ist. Hierzu zählen auch ergänzende bilanzierte Diäten und andere Diät-Lebensmittel.
2. Die meisten Arzneimittel, die Biofaktoren wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente enthalten, sind nicht verschreibungspflichtig. Und nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit der GKV ausgeschlossen (§ 34 Abs. 1 SGB V). Der Bundesausschuss legt jedoch in der Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinien fest, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Behandlung schwerwiegender Krankheiten und bei Einnahme bestimmter Medikamente trotzdem verordnet werden dürfen. Dort sind auch folgende Mineralstoffe und Vitamine gelistet:
Wenn also eine medizinische Indikation für die zusätzliche Einnahme von Biofaktoren wie Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen besteht, können diese auch erstattet werden.
Die Grundvoraussetzungen für die Kostenerstattung durch die GKV sind:
PKV fordern neben der medizinischen Notwendigkeit der Erstattung in vielen Fällen eine ausführliche Einzelfallprüfung in Form eines ausführlichen ärztlichen Befund- und Behandlungsberichtes.
Dann werden ggf. auch freiverkäufliche Arzneimittel erstattet.
Und: Nicht immer lässt sich ein Mangel essentieller Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente zuverlässig durch eine Blutuntersuchung nachweisen.
Weniger wissenschaftlich, aber für den Patienten entscheidend ist es daher auch aus Sicht der Experten der Gesellschaft für Biofaktoren, ob sich nach erhöhter Zufuhr verdächtiger Biofaktoren die Symptomatik bessert. So kann rückwirkend auf einen zuvor bestandenen Mangel geschlossen werden.
Ausführliche Hinweise, ob die Biofaktorenversorgung kritisch sein könnte, liefern der Biofaktoren-Check und die Biofaktoren-Räuber-Übersicht.
Alle hier genannten Informationen stammen aus wissenschaftlichen Untersuchungen und veröffentlichten Daten verschiedener Diagnostik-Laboratorien (siehe Literaturverzeichnis am Ende der Übersicht).